Sie hätten festgestellt, dass †E.___ Mühe mit der Koordination und mit dem Sprechen sowie kaum Kraft in den Armen gehabt habe und umhergeschwankt sei. Die Beschwerdeführerin habe die Ambulanz gerufen und den Notarzt verlangt. Dieser habe vor Ort die Notwendigkeit einer Einlieferung erkannt, weshalb er †E.___ angemeldet habe und die Beschwerdeführerin und ihr Bruder diesen mit dem Privatauto in die Notaufnahme des [...]spitals [...] gebracht hätten. Im [...]spital seien verschiedene Untersuchungen vorgenommen worden. Dabei hätten die Medizinalpersonen einen subakuten ischämischen Infarkt, aber auch verschiedene andere gesundheitliche Probleme bei †E.___ festgestellt.