Es sei deshalb auf dem Einsatzprotokoll «Pat hat Status nach CVI» vermerkt. Obwohl die Beschwerdeführerin darauf beharrt habe, dass die Rettungssanität ihren Vater zwangsweise mitnehme, hätten ihr die Sanitäterinnen mitgeteilt, sie könnten den Patienten ohne ärztliche Anordnung einer fürsorgerischen Unterbringung (FU) nicht dazu zwingen. Das Rettungsteam habe dennoch Rücksprache mit der Oberärztin Medizin des [...]spitals genommen, welche aufgrund der Schilderung der Rettungssanitäterinnen eine Zwangseinweisung als übertrieben angesehen habe. In einem weiteren Telefonat mit der Beschwerdeführerin sei ihr das so mitgeteilt worden.