Mit Eingabe vom 24. April 2020 schloss die B.___ AG, vertreten durch Rechtsanwältin Andrea Stäuble Dietrich, auf Abweisung der Beschwerde. 8. Auf die Ausführungen der Parteien wird, soweit für die Entscheidfindung wesentlich, im Rahmen der nachfolgenden Erwägungen eingegangen.