I. 1. Am 23. Mai 2019 erstattete A.___, vertreten durch Rechtsanwalt Marco Albrecht, bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn Strafanzeige gegen die Rettungssanitäterinnen C.___ und D.___, die B.___ AG sowie alle weiteren beteiligten Personen wegen fahrlässiger Körperverletzung, Unterlassung der Nothilfe, Aussetzung sowie allen weiteren in Frage kommenden Delikten. Es wurde geltend gemacht, die Angezeigten hätten es trotz des schlechten Zustands und den eindeutigen Anzeichen eines erlittenen Schlaganfalls unterlassen, †E.___, den Vater von A.___, ins Spital zu nehmen.