Der Staat Solothurn hat Rechtsanwalt Patrick Walker folglich eine Entschädigung von CHF 1'893.15 zu bezahlen. Vorbehalten bleibt der Rückforderungsanspruch des Staates, sobald es die wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschwerdeführers zulassen. 6.3 Wird das ausschliesslich vom Privatkläger erhobene Rechtsmittel abgewiesen, hat dieser die durch die adäquate Wahrnehmung der Verfahrensrechte entstandenen Verteidigungskosten der beschuldigten Person zu tragen (Urteil des Bundesgerichts 6B_273/2017 vom 17. März 2017 mit Hinweisen). Der Beschwerdeführer schuldet C.___ demzufolge eine Parteientschädigung.