Mit Eingabe vom 5. Oktober 2019 schloss die Staatsanwaltschaft auf Abweisung der Beschwerde. 10. Mit Verfügung vom 16. Oktober 2019 wurde das Gesuch des Beschwerdeführers um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege abgewiesen. 11. Mit Verfügung vom 21. Oktober 2019 wurde die Verfügung vom 16. Oktober 2019 bezüglich der unentgeltlichen Rechtspflege wieder aufgehoben, dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Rechtspflege gewährt und ihm Rechtsanwalt Patrick Walker als unentgeltlicher Rechtsbeistand beigeordnet. 12. Mit Eingabe vom 4. Dezember 2019 schloss C.___ (neu: C.___), vertreten durch Rechtsanwältin Dr. Corinne Saner, auf Abweisung der Beschwerde.