Mit Verfügung vom 5. September 2019 stellte die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren gegen C.___ und E.___ ein. 8. Mit Eingabe vom 23. September 2019 erhob A.___ (nachfolgend: Beschwerdeführer), vertreten durch Rechtsanwalt Patrick Walker, beim Obergericht des Kantons Solothurn Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung vom 5. September 2019 und beantragte deren Aufhebung sowie die Eröffnung einer Untersuchung gegen C.___. Gleichzeitig ersuchte er um die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege unter Beiordnung von Rechtsanwalt Patrick Walker als unentgeltlichem Rechtsbeistand. 9. Mit Eingabe vom 5. Oktober 2019 schloss die Staatsanwaltschaft auf Abweisung der Beschwerde.