309 Abs. 2 StPO ersuchte der zuständige Staatsanwalt die Polizei am 24. Mai 2017 um ergänzende Ermittlungen, namentlich um die Mitteilung der Kurzpersonalien der an der Festnahme von A.___ beteiligten Polizisten und um deren Wahrnehmungsberichte hinsichtlich dieser Festnahme. Diesem Auftrag kam die Polizei am 4. Juli 2017 nach, wobei ein Wahrnehmungsbericht wegen Ferienabwesenheit nachgereicht wurde. 4. Am 8. Dezember 2017 erliess die Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn eine formelle Eröffnungsverfügung gegen Unbekannt wegen Amtsmissbrauchs (Art. 312 StGB), evtl. einfacher Körperverletzung (Art.