2. Am 28. April 2017 erstattete A.___, vertreten durch Rechtsanwalt Patrick Walker, bei der Staatsanwaltschaft Solothurn Strafanzeige gegen eine unbekannte Anzahl der an der Verhaftung beteiligten Polizisten. Es wurde geltend gemacht, die Polizisten hätten A.___ übermässig und völlig unnötig mit Gewalt zu Boden geworfen und anschliessend mit Fusstritten traktiert, so dass er heute noch mit den Verletzungen (Rippenbeschwerden und Kopfschmerzen) zu kämpfen habe. 3. Gestützt auf Art. 309 Abs. 2 StPO ersuchte der zuständige Staatsanwalt die Polizei am 24. Mai 2017 um ergänzende Ermittlungen, namentlich um die Mitteilung der Kurzpersonalien der an der Festnahme von A.