I. 1. Am 31. Januar 2017 wurden D.___ und A.___ von der Polizei Kanton Solothurn wegen des Verdachts auf Einbruchdiebstahl in mehreren Kantonen verhaftet, als sie mit ihrem Personenwagen auf den Parkplatz des Hotels [...] in […] zurückkehrten. 2. Am 28. April 2017 erstattete A.___, vertreten durch Rechtsanwalt Patrick Walker, bei der Staatsanwaltschaft Solothurn Strafanzeige gegen eine unbekannte Anzahl der an der Verhaftung beteiligten Polizisten.