Die richtige Anwendung der sozialhilferechtlichen Grundsätze ist nicht Sache der Strafverfolgungs-, sondern der Verwaltungsbehörden. Dies gilt insbesondere für die Frage, ob der SD[...] zur Kürzung der Sozialhilfe berechtigt war. 2.4 Der Beschwerdeführer rügt sodann, die Behördenangestellten der SD[...] hätten zum Ziel gehabt, seinen Ruf und seine Gesundheit zu schädigen, ihn zu erniedrigen und schliesslich in psychiatrische Massnahmen einzubinden, die voll zu Lasten der Versicherten und der Öffentlichkeit gehen würden. Sie hätten ihn von der Sozialhilfe in die IV abschieben wollen.