I. 1. Am 9. April 2019 erstattete A.___ bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn Strafanzeige gegen B.___, Leiter Soziale Dienste [...], und C.___, Bereichsleiterin Sozialhilfe [...], sowie gegen eine unbekannte Täterschaft (nachfolgend: Beschuldigte), wegen Amtsmissbrauchs und alle infrage kommenden Tatbestände. 2. Die Staatsanwaltschaft nahm die Strafanzeige mit Verfügung vom 2. August 2019 nicht an die Hand.