310 StPO nicht an die Hand zu nehmen sei, gilt der aus dem Legalitätsprinzip fliessende Grundsatz «in dubio pro duriore». Er verlangt, dass eine Untersuchung fortgeführt werden muss, wenn eine Verurteilung wahrscheinlicher erscheint als ein Freispruch oder wenn sich – insbesondere bei schwereren Delikten – die Wahrscheinlichkeit eines Freispruchs oder einer Verurteilung in etwa die Waage halten (Urteil des Bundesgerichts 6B_662/2017 vom 20. September 2017 E. 3.2). Der Grundsatz «in dubio pro duriore» ist unter Würdigung der Umstände des Einzelfalls zu handhaben; die Untersuchungsbehörden verfügen insoweit über einen weitreichenden Ermessensspielraum (BGE 138 IV 186 E. 4.1).