Erst am Abend des [...] hatte der Patient dann eine erhöhte Temperatur von 37. 7 Grad. Als die zuständige Pflegefachfrau am Abend des [...] die erhöhte Temperatur des Patienten feststellte, informierte sie richtigerweise sofort den diensthabenden Arzt, welcher umgehend Antibiotika und eine erhöhte Flüssigkeitszufuhr verschrieb. Der Vorwurf der ungenügenden Temperaturüberwachung sowie einer ungenügenden Untersuchung beim Wiedereintritt erscheint daher unbegründet. 9. Zusammenfassend ist mit der Staatsanwaltschaft davon auszugehen, dass die Todesursache vor allem in der schweren Vorerkrankung des Patienten (Dickdarmkrebs, tumorbedingte Einengung, multiple Lebermetasen) zu erblicken ist.