Auch dieser Einwand erweist sich damit als unbegründet. 8.1 Schliesslich beanstandet die Beschwerdeführerin eine mangelhafte Untersuchung ihres verstorbenen Ehemannes bei dessen Wiedereintritt am [...]. Er habe Fieber und eine Infektion gehabt, was jedoch vom Personal verkannt worden sei. Generell habe sich das Personal zu wenig mit der Temperatur des Patienten befasst. 8.2 Entgegen der Ansicht der Beschwerdeführerin ist aus dem Patientendossier eine regelmässige Temperaturüberwachung ersichtlich: Der Spitaleintritt erfolgte am Mittag des [...]. Ab diesem Zeitpunkt wurde die Temperatur ein- bis dreimal täglich gemessen. Sie bewegte sich zwischen dem [...] und [...]