Daher erweist sich auch der dritte Einwand als unbegründet. 7.1 Sodann beanstandet die Beschwerdeführerin eine ungenügende Antibiotikaabgabe im Nachgang zum Eingriff vom [...]. Obwohl eine Entzündung sehr wahrscheinlich gewesen sei, sei pflichtwidrig kein Antibiotika verschrieben worden. 7.2 Dem Patientendossier ist zu entnehmen, dass die operative Einsetzung des Stents beim Gallenhaupteingang am [...] komplikationslos verlief. Der Gallenabfluss konnte aufgrund der Stent-Einsetzung verbessert werden (Austrittsbericht von Dr. med. D.___ vom [...], Seite 2). Nach der Operation war der Zustand des Patienten stabil (Überwachungsblatt vom [...]).