Der erste Einwand erweist sich als unbegründet. Bei dieser Ausgangslage erübrigt sich ein Beizug der Krankenakten des Spitals F. und der Klinik G. 5.1 Zweitens beanstandet die Beschwerdeführerin, der Stent-Eingriff vom [...] sei verspätet erfolgt, obwohl der Beschwerdeführer bereits am [...] zum sofortigen Einsetzen des Stents in die Notfallaufnahme des Spitals C. überwiesen worden sei. 5.2 Der Patient trat am [...] um 12.45 Uhr in die Onkologiestation des Spitals C. ein. Anschliessend evaluierte die Onkologieabteilung zusammen mit der Gastroenterologie verschiedene Möglichkeiten. Gleichentags wurde ein MRT angeordnet, welches am nächsten Tag durchgeführt wurde.