Die Chemotherapie im [...] habe zwar aufgrund schlechter Blutwerte lediglich in reduzierter Dosierung durchgeführt werden können, die Beschwerden des Patienten hätten allerdings durch die Einsetzung des Stents am [...] gelöst werden sollen. Die Stent-Einsetzung habe auch problemlos durchgeführt werden können. Alles in allem sei B.___ nicht schwer krank gewesen, sondern er sei von den Ärzten als Vorzeigepatient betitelt worden. 4.2 Die Darstellung der Beschwerdeführerin widerspricht den in den Krankenakten aufgeführten Diagnosen und Behandlungen: