] sei die erste palliative Chemotherapie initiiert worden. Aufgrund seiner schweren Erkrankung sei es nur noch um die Linderung seiner Beschwerden, nicht jedoch um eine kurative Therapie gegangen. Sodann sei der Stellungnahme vom 12. Juli 2017 zu entnehmen, dass der Anzeigeerstatterin die palliative Chemotherapie nicht bekannt gewesen sei. Deshalb sei davon auszugehen, der Verstorbene habe seinen tatsächlichen Zustand vor seiner Ehefrau geheim halten wollen. Letztlich sei auch aufgrund der Zusammenstellung von Dr. med. C.___ kein Verdacht auf ein strafbares Verhalten ersichtlich, weshalb das Verfahren nicht an die Hand zu nehmen sei.