Anlässlich seines Wiedereintritts am Abend des [...] sei die Untersuchung mangelhaft gewesen, da weder sein Fieber noch die mittlerweile eingetretene Infektion festgestellt worden seien. Als Folge dieser Fehler soll Organversagen eingetreten sein. Diese Fehler hätten kausal zum Tod geführt. 3. Im Vorfeld zur Strafanzeige hatten sowohl A.___ als auch ihr Vertreter erfolglos versucht, von der Spital X.___ die Herausgabe der Krankenakte von B.___ zu erwirken.