_ diverse Fehlbehandlungen sowie pflichtwidrig unterlassene Behandlungen durch das zuständige Ärzte- und Pflegepersonal des Spitals C. Ihr verstorbener Ehemann sei ungenügend mit Nahrung und Flüssigkeit versorgt worden. Zudem sei der postoperativen Infektionsgefahr ungenügend Rechnung getragen worden, indem bei B.___ im Nachgang zum Eingriff vom [...] kein Antibiotika verordnet worden sei. Nach der Operation sei er am [...] in einen Kurzurlaub entlassen worden. Anlässlich seines Wiedereintritts am Abend des [...] sei die Untersuchung mangelhaft gewesen, da weder sein Fieber noch die mittlerweile eingetretene Infektion festgestellt worden seien.