Der Beschwerdeführer schikaniere zudem kleine Kinder, indem er diese verängstige und ihnen mit dem Auto nahe auffahre. Eigentlich hätten sämtliche Einwohner des Quartiers Probleme mit dem Beschwerdeführer (Aussage von e.___). Einige Beschuldigte wollten jedoch aus Angst vor der Reaktion des Beschwerdeführers keine weiteren Angaben tätigen. Des Weiteren wurde in den Einvernahmen zu Protokoll gegeben, was in der Stellungnahme von Z.___ vom 25. März 2017 stehe, sei zutreffend bzw. man sei von deren Richtigkeit ausgegangen (u.a. Einvernahme von C.___, E.___, h.___, H.___ und N.___). Deshalb habe man die Unterschriftenliste unterzeichnet.