] durch die Beschwerdeführer. Nachdem die Beschwerdeführer das betroffene Grundstück erworben hatten, liessen sie im Jahr 2013 ein richterliches Verbot errichten, welches Unbefugten das Betreten und Befahren des Grundstücks untersagte. Gegen dieses richterliche Verbot erhoben am 29. Juni 2013 über sechzig Einwohner von [...] erfolglos Sammeleinsprache (vgl. Verfügung des Richteramtes […] vom 22. August 2013). In der Folge kam es offenbar zu weiteren Eskalationen, namentlich aufgrund der Installation einer Videoüberwachungsanlage.