Die Staatsanwaltschaft erliess am 5. Juni 2018 eine Nichtanhandnahmeverfügung (Teil-Erledigung) aller Strafanzeigen vom 7. August 2017 gegen die 23 Unterzeichner der Unterschriftenliste wegen falscher Anschuldigung, Verleumdung, übler Nachrede und Beschimpfung. Gleichzeitig wurden die dreizehn Strafanzeigen vom 5. März 2018 betreffend die Aussagen im Rahmen der polizeilichen Einvernahmen nicht an Hand genommen. Nicht eingestellt sind die beiden Strafanzeigen gegen Z.___, dessen Ehefrau b.___, dessen Sohn c.___ und gegen den Gemeindepräsidenten a.___. 9. Gegen die Nichtanhandnahmeverfügung liessen B.__ und A._