Nachdem das Ehepaar [A.B.] im Januar 2018 Akteneinsicht in sämtliche Einvernahmeprotokolle erhalten hatte, liess es in einer vierten Strafanzeigewelle am 5. März 2018 gegen dreizehn Personen Strafanzeige aufgrund deren Aussagen im Rahmen der polizeilichen Einvernahmen vom November 2017 erstatten, wiederum wegen falscher Anschuldigung, Verleumdung, übler Nachrede und Beschimpfung. 8. Die Staatsanwaltschaft erliess am 5. Juni 2018 eine Nichtanhandnahmeverfügung (Teil-Erledigung) aller Strafanzeigen vom 7. August 2017 gegen die 23 Unterzeichner der Unterschriftenliste wegen falscher Anschuldigung, Verleumdung, übler Nachrede und Beschimpfung.