6. Daraufhin wurden in der Zeit zwischen dem 6. und 13. November 2017 diverse beschuldigte Personen polizeilich einvernommen (vgl. die Einvernahmeprotokolle und der Ermittlungsbericht der Kantonspolizei Solothurn vom 4. Dezember 2017). 7. Nachdem das Ehepaar [A.B.] im Januar 2018 Akteneinsicht in sämtliche Einvernahmeprotokolle erhalten hatte, liess es in einer vierten Strafanzeigewelle am 5. März 2018 gegen dreizehn Personen Strafanzeige aufgrund deren Aussagen im Rahmen der polizeilichen Einvernahmen vom November 2017 erstatten, wiederum wegen falscher Anschuldigung, Verleumdung, übler Nachrede und Beschimpfung.