In einer dritten Strafanzeigewelle liess B.___ am 7. August 2017 gegen sämtliche 23 Unterzeichner der Unterschriftenliste sowie gegen die Ehefrau und den Sohn von Z.___ Strafanzeige wegen falscher Anschuldigung, Verleumdung, übler Nachrede und Beschimpfung einreichen. Gleichzeitig wurde auch der Gemeindepräsident a.___ angezeigt, u.a. wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses. 6. Daraufhin wurden in der Zeit zwischen dem 6. und 13. November 2017 diverse beschuldigte Personen polizeilich einvernommen (vgl. die Einvernahmeprotokolle und der Ermittlungsbericht der Kantonspolizei Solothurn vom 4. Dezember 2017).