Darin erläuterte er einzelne Vorkommnisse und beschrieb das aggressive, querulatorische Verhalten von B.___. Der Stellungnahme beigelegt war eine Liste von Unterschriften von 23 Dorfbewohnern, mit welcher diese ihre Solidarität für die Familie Z.___ kundtaten. 3. Aufgrund dieser Stellungnahme liess B.___ am 22. Mai 2017 eine zweite Strafanzeige gegen Z.___ wegen falscher Anschuldigung, Verleumdung, übler Nachrede und Beschimpfung bei der Staatsanwaltschaft einreichen. 4. Das Strafverfahren gegen unbekannte Täterschaft nahm die Staatsanwaltschaft mit Verfügung vom 4. Mai 2017 nicht an Hand, eröffnete jedoch gleichentags ein Strafverfahren gegen Z.