Die Einstellungsverfügung ist zwar nur knapp begründet, insbesondere was die einzelnen Personen anbelangt, sie ist aber ausreichend klar verfasst, sodass sich der Beschwerdeführer mit ihr auseinandersetzen und dagegen Beschwerde erheben konnte. Wie die Mitglieder der Familie [...] glaubhaft aussagen, werden sie seit längerer Zeit vom Beschwerdeführer fotografiert, sei dies auf ihrem Freisitz, mit ihren Gästen, ihre Autos etc. Dies erneut wieder am besagten 22. Mai 2016, als sie ein Familienfest anlässlich des Geburtstags von E.___ feierten. Dass sie sich durch das Fotografieren provoziert fühlten, vor allem weil dies nicht zum ersten Mal vorkam, ist nachvollziehbar.