Die Staatsanwaltschaft erwähnt in der Stellungnahme vom 10. Juli 2018, anlässlich der Vergleichsverhandlung sei versucht worden, zwischen den Parteien eine Einigung zu erzielen. Bereits nach kurzer Diskussion sei ersichtlich geworden, dass es sich bei den Spannungen und Unstimmigkeiten zwischen den Parteien vordergründig um zivilrechtliche Angelegenheiten handle, die nicht im Rahmen des Strafverfahrens hätten bereinigt werden können. Trotzdem sei während rund anderthalb Stunden versucht worden, eine Einigung zu erzielen. Während die Familie [...] und Herr B.___ zu Zugeständnissen bereit gewesen wären, seien Herr A.___ und Frau G.___