1 bis 5 der Teil-Einstellungsverfügung vom 15. Mai 2018 und bezüglich der Straftatbestände der Beschimpfung und Tätlichkeiten liess A.___ am 7. Juni 2018 Beschwerde erheben mit den Anträgen auf deren Aufhebung sowie auf Rückweisung der Angelegenheit an die Staatsanwaltschaft zur Fortführung der Strafuntersuchung gegen die Familie [...] und gegen B.___ wegen Beschimpfung und Tätlichkeiten. 3. Die Staatsanwaltschaft beantragte am 10. Juli 2018 die Abweisung der Beschwerde. 4. Die Beschuldigten liessen mit Eingabe vom 20. Juli 2018 beantragen, es sei auf die Beschwerde nicht einzutreten, eventualiter sei sie abzuweisen.