___ wegen Tätlichkeiten, Beschimpfung und Hausfriedensbruchs (gegen C.___ und B.___ zusätzlich wegen Drohung) und gegen A.___ wegen einfacher Körperverletzung und Beschimpfung. Gleichentags beauftragte sie die Polizei mit entsprechenden Ermittlungen. In der Folge lud sie die Parteien zu einer Vergleichsverhandlung auf den 24. Januar 2018 vor, die jedoch scheiterte. Mit Verfügung vom 15. Mai 2018 stellte sie die Strafuntersuchungen gegen E.___, F.___ und D.___ wegen Tätlichkeiten und Beschimpfung, gegen B.___ und C.___ wegen Tätlichkeiten, Beschimpfung und Drohung und gegen A.___ wegen Beschimpfung ein.