Es interessiere ihn auch, ob der Beschuldigte die von der Polizei konfiszierte und sichergestellte Waffe zurückerhalte. 2. Am 19. Dezember 2017 verfügte die Staatsanwältin: 1. Dem Beschuldigten wird mitgeteilt, dass B.___ am 8. Dezember 2017 ein Gesuch um Einsicht in den Strafbefehl gestellt hat. 2. B.___ wird nach Rechtskraft dieser Verfügung eine Kopie des Strafbefehls zugestellt. 3. Die Verfügung vom 19. Dezember 2017 wurde A.___ am 21. Dezember 2017 zugestellt. Mit Eingabe vom 28. Dezember 2017 erhob er Beschwerde. Zur Begründung führte er aus, er sei nicht einverstanden. Herr B.___ habe ihn nicht direkt eingeklagt.