Mit Strafbefehl vom 19. September 2017 wurde der Beschuldigte wegen mehrfacher Übertretung des Waffengesetzes zu einer Busse von CHF 250.00, ersatzweise zu drei Tagen Freiheitsstrafe, verurteilt, überdies zur Bezahlung der Verfahrenskosten von CHF 275.00. Die sichergestellte Waffe wurde zur Vernichtung eingezogen. 1.6 Mit E-Mail vom 4. Dezember 2017 erkundigte sich B.___ bei der Polizei wieder nach dem Stand des Verfahrens, welcher ihn als Direktbetroffener interessiere. 1.7 Mit Brief vom 6. Dezember 2017 teilte die nunmehr zuständige Staatsanwältin B.___ unter Hinweis auf Art. 301 Abs. 2 StPO