Auf die Frage, ob er der Einvernahme noch etwas beifügen wolle, sagte er: «Nein, ich habe alles gesagt, was ich gesehen, gehört und beobachtet habe. Ich möchte noch sagen, dass wir völlig unvoreingenommen sind. Wir kennen diese Leute nicht und haben auch nichts gegen diese. Der Herr ist mir fremd und war mir gegenüber sehr höflich und er hat sich auch entschuldigt. Ich habe aber ein mulmiges Gefühl, wenn da jemand eine Waffe so verwendet.» B.___ wurde nicht gefragt, ob er sich als Privatkläger am Verfahren beteiligen wolle. 1.2 Der Beschuldigte A.___ bestritt die Schussabgaben nicht, machte aber geltend, dass er Vorkehrungen getroffen habe, um die Gefährdung von Menschen zu verhindern.