I. 1.1 Am 1. Juli 2017 meldete B.___ der Polizei, es sei in [...] geschossen worden. Als er am 6. Juli 2017 dazu als Auskunftsperson befragt wurde, legte er unter anderem dar, ein Projektil sei hinter ihm und seiner Frau im Gebüsch eingeschlagen. Die Frage, ob er seiner Meinung nach durch die Schussabgabe unmittelbar gefährdet worden sei, beantwortete er wie folgt: «Ja, eindeutig. Ich denke, wenn man es ein wenig übertrieben sagen will, kann man sagen, dass wir an diesem Tag das zweite Mal Geburtstag feiern konnten.» Auf die Frage, ob er der Einvernahme noch etwas beifügen wolle, sagte er: «Nein, ich habe alles gesagt, was ich gesehen, gehört und beobachtet habe.