Dass es der Beschuldigten lediglich darum ging, den Beschwerdeführer in der familienrechtlichen Streitigkeit in eine «Schlammschlacht» hineinzuziehen, ist nicht ersichtlich. Wie bereits dargelegt, hat die Beschuldigte nach dem alarmierenden Gespräch vom 11. Januar 2018 während drei Wochen verschiedene Behörden und Fachpersonen konsultiert und sich erst als letzter Schritt für die Strafanzeige entschieden. Wäre es ihr direktvorsätzlich um eine unzulässige «Stimmungsmache» gegangen, dann hätte sie wohl sofort nach dem Gespräch mit der Kita-Leiterin am 11. Januar 2018 eine Strafanzeige eingereicht.