Aufgrund dieses Vorwurfs sei ihm zwischenzeitlich auch das Besuchsrecht entzogen worden. Zudem habe die Beschuldigte die Vorwürfe erst erhoben, nachdem der Beschwerdeführer im familienrechtlichen Gerichtsverfahren geltend gemacht habe, dass seine Betreuungsanteile zu bestätigen seien. Deshalb sei davon auszugehen, dass die Beschuldigte die Strafanzeige wider besseren Wissen eingereicht habe. 5.1 In der Tat ist aus den Akten ersichtlich, dass die Parteien seit mehreren Jahren familienrechtliche Streitigkeiten austragen.