Sie habe die Strafanzeige bis zum Schluss verhindern wollen, aber es sei ihr um den Kindesschutz gegangen (Einvernahme der Beschuldigten vom 15. März 2018, Frageantwort 7). 3.4 Diese Ausgangslage zeigt auf, dass die Beschuldigte ernsthaften Anlass hatte, eine Strafanzeige einzureichen. Sie hat sich ausführlich und sorgfältig mit dem Sachverhalt beschäftigt und stützte ihren Verdacht auf die Aussagen der Kita-Leiterin sowie den Rat von Fachpersonen. Aufgrund der gesamten Umstände hatte die Beschuldigte gewichtige Gründe, um die Aussagen der Krippenleiterin in guten Treuen für wahr zu halten und dementsprechend Strafanzeige einzureichen.