3.3 Schliesslich führte die Beschuldigte aus, dass ihr eine Strafanzeige sehr schwer gefallen sei. Sie habe zuerst alle zivilrechtlichen Mittel via KJPD, KESB und Gericht ausgeschöpft. Eigentlich habe sie keine Anzeige machen wollen, aber sie sei sich hilflos vorgekommen (Einvernahme der Beschuldigten vom 15. März 2018, Frageantwort 3). Sie habe eine Klärung der Geschehnisse erreichen wollen. Als die KESB, das KJPD und das Gericht untätig geblieben seien, habe sie Strafanzeige «gegen unbekannt» machen wollen. Nachdem sie aber der Polizei die Aussagen der Kita-Leiterin erläutert habe, habe sie die Polizei darauf hingewiesen, dass eine Strafanzeige «gegen unbekannt» keinen Sinn mache.