Der KJPD Solothurn habe jedoch am 19. Januar 2018 entschieden, dass er nicht zuständig sei, sondern die KESB. Die KESB wiederum habe auf die Zuständigkeit des Gerichts verwiesen. Zudem habe sie sich an die Opferberatungsstelle [...] gewandt, welche sie an die Polizei verwiesen habe. Während drei Wochen sei die Zuständigkeit unklar gewesen und es sei nichts passiert, weshalb sie sehr unter Druck gestanden sei. Deshalb habe sie sich letztlich mit einer Strafanzeige an die Polizei gewandt (Einvernahme der Beschuldigten vom 15. März 2018, Frageantwort 3). 3.3 Schliesslich führte die Beschuldigte aus, dass ihr eine Strafanzeige sehr schwer gefallen sei.