vom 12. Januar 2018 an den Beschwerdeführer spricht dieser lediglich davon, dass bei C.___ «Auffälligkeiten» aufgetreten seien, «die eine sexuelle Handlung an ihr vermuten lassen von einer unbekannten Person». Auch in ihrer E-Mail vom 26. Januar 2018 an den Beschwerdeführer sprach die Beschuldigte lediglich davon, dass der Verdacht eines Übergriffs im Raum stehe, aber man derzeit nicht wisse, was geschehen sei. Des Weiteren sagte die Beschuldigte aus, dass sie am 16. Januar 2018 ein Gespräch mit der Oberärztin des KJPD Olten gehabt habe. Der KJPD Solothurn habe jedoch am 19. Januar 2018 entschieden, dass er nicht zuständig sei, sondern die KESB.