Diese habe ihr gesagt, dass C.___ von einer neutralen Fachperson beim KJPD Solothurn beurteilt werden müsse. Daraufhin habe sie noch am gleichen Abend per E-Mail um entsprechende Begutachtung ersucht (Einvernahme vom 5. März 2018, Frageantwort 3). 3.2 Gleichentags, am 11. Januar 2018, habe sie sich an den Berufsbeistand F.___ von der Sozialregion [...] in [...] gewandt und ihm den Sachverhalt geschildert. Die Beschuldigte sagte in ihrer Einvernahme aus, sie habe dem Beistand geschrieben, dass ein Verdacht gegen die sexuelle Integrität bestehen würde, ohne aber jemanden direkt zu beschuldigen (Einvernahme der Beschuldigten vom 15. März 2018, Frageantwort 3).