Am 15. März 2018 wurde die B.___ in Bezug auf die falsche Anschuldigung einvernommen. Sie erklärte, dass aufgrund der Aussagen von D.___ ein konkreter Anfangsverdacht eines sexuellen Übergriffs im Raum gestanden sei. Sie habe sich an verschiedene Behörden und Fachpersonen gewandt, welche jedoch während drei Wochen untätig geblieben seien und lediglich Kompetenzkonflikte ausgetragen hätten. Nach einem Hin und Her zwischen Beistand, KESB, Gericht und Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst (KJPD), sei sie von der Polizei zu einer Strafanzeige gegen A.___ überzeugt worden.