Strafanzeige gegen B.___ betreffend falsche Anschuldigung. Zur Begründung seiner Strafanzeige erklärte er, dass der Vorwurf des sexuellen Übergriffs völlig aus der Luft gegriffen sei und nicht stimme (Einvernahme vom 5. März 2018, Frageantwort 12). B.___ habe ihn beschuldigt, weil es ihr um das alleinige Sorgerecht gehe und sie ihm die gemeinsame Tochter vorenthalten wolle (Frageantwort 13). Er habe auf Anraten seiner Anwältin eine Anzeige eingereicht, da momentan eine familienrechtliche Besuchsrechtsstreitigkeit vor Gericht pendent sei (Frageantwort 4). 4. Am 15. März 2018 wurde die B.___ in Bezug auf die falsche Anschuldigung einvernommen.