I. 1. Am 31. Januar 2018 resp. am 1. Februar 2018 erstattete B.___ bei der Kantonspolizei Solothurn Strafanzeige gegen ihren ehemaligen Lebenspartner A.___ wegen des Verdachts auf sexuelle Handlungen an der gemeinsamen Tochter C.___. B.___ begründete ihre Strafanzeige damit, dass die Leiterin der Kindertagesstätte, welche C.___ seit mehreren Jahren besucht, ihr mitgeteilt habe, dass C.___ ein sexuell auffälliges Verhalten gezeigt und verdächtige Aussagen in Bezug auf den Kindsvater geäussert habe. 2. Anlässlich ihrer polizeilichen Einvernahme am 1. Februar 2018 bestätigte die Leiterin der Kindertagesstätte, D.___, die Aussagen von B.___.