Deshalb sei das Verhalten des Beschwerdeführers völlig unangebracht. Die Parteientschädigung für seine mühseligen und zeitintensiven Aufwendungen wolle er der C.___ spenden. Mit Verfügung vom 5. Juli 2018 wurde der Beschuldigte aufgefordert, die von ihm geltend gemachte Entschädigung zu beziffern und zu belegen. Innert Frist liess er sich jedoch nicht vernehmen. Androhungsgemäss liegt der Entscheid über die Ausrichtung einer Parteientschädigung im pflichtgemässen Ermessen des Gerichts. 7.2 Wird das Verfahren gegen eine beschuldigte Person eingestellt, hat sie Anspruch auf Entschädigung ihrer Aufwendungen für die angemessene Ausübung ihrer Verfahrensrechte (Art. 429 Abs. 1 lit.