Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers von A.___, Rechtsanwalt Beat Muralt, [...], wird für das Verfahren vor Amtsgericht auf CHF 7'813.95 (inkl. Auslagen und MwSt.) festgesetzt, zahlbar durch den Staat Solothurn, auszahlbar durch die Zentrale Gerichtskasse. 7. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers von A.___, Rechtsanwalt Beat Muralt, [...], wird für das Verfahren vor Obergericht auf CHF 4'573.80 (inkl. Auslagen und MwSt.) festgesetzt, zahlbar durch den Staat Solothurn, auszahlbar durch die Zentrale Gerichtskasse. 8. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit einer Urteilsgebühr von CHF 2'000.00, total CHF 2'080.00, gehen zu Lasten des Staates. Rechtsmittel: