Der Erwachsenenschutzbehörde [...] wird nach Art. 62c Abs. 5 StGB Mitteilung ge-macht und eine Kopie des begründeten Urteils zugestellt. 4. A.___ ist per 30. Oktober 2018 aus der Sicherheitshaft zu entlassen. 5. Die Kosten des Verfahrens vor Amtsgericht mit einer Urteilsgebühr von CHF 6'400.00, total CHF 24'390.00, gehen zu Lasten des Staates. 6. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers von A.___, Rechtsanwalt Beat Muralt, [...], wird für das Verfahren vor Amtsgericht auf CHF 7'813.95 (inkl. Auslagen und MwSt.) festgesetzt, zahlbar durch den Staat Solothurn, auszahlbar durch die Zentrale Gerichtskasse.