Der Beschwerdeführer ist mit seiner Beschwerde durchgedrungen. Daher gehen sowohl die Kosten des amtsgerichtlichen wie auch diejenigen des obergerichtlichen Verfahrens zu Lasten des Staates. Die Kosten des Verfahrens vor Amtsgericht mit einer Urteilsgebühr von CHF 6'400.00, betrugen total CHF 24'390.00; diejenigen des Beschwerdeverfahrens mit einer Urteilsgebühr von CHF 2'000.00, betragen total CHF 2'080.00. 2.2 Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers von A.___, Rechtsanwalt Beat Muralt, wurde für das amtsgerichtliche Verfahren auf CHF 7'813.95 (inkl. Auslagen und MwSt.) festgesetzt, zahlbar durch den Staat Solothurn, auszahlbar durch die Zentrale Gerichtskasse.